LEG

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Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften

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Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Verkauf von lokal produziertem Strom im Quartier oder über die ganze Gemeinde. Dabei entsteht ein lokaler Markplatz, auf welchem Stromproduzent:innen und Endverbraucher:innen in diversen Konstellationen Strom handeln können.

LEG können ab dem 01.01.2026 abgewickelt werden. Ab diesem Zeitpunkt erweitert sich für Stromproduzent:innen der Kreis der möglichen Stromabnehmer:innen auf ein deutlich grösseres Gebiet. Es kann mit einer grossen Gemeinschaft lokal produzierter Strom gehandelt werden. Für die Nutzung des Verteilnetzes zum Stromaustausch werden reduzierte Netznutzungsgebühren fällig.

Voraussetzungen

Ausdehnung LEG

Eine LEG kann mit Energieerzeugungsanlagen, Speichern und Endverbraucher:innen gebildet werden, die in der gleichen Gemeinde, beim gleichen Verteilnetzbetreiber (VNB) und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sind.
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Gemeindegebiet

Gleicher VNB und gleiches Gemeindegebiet
Alle Teilnehmer:innen einer LEG müssen sich im Einzugsgebiet desselben VNB und im gleichen Gemeindegebiet befinden.
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Verhältnis Anschlussleistung

Verhältnis Produktions- und Anschlussleistung
Es gilt ein Verhältnis Produktionsleistung der Anlagen zur Anschlussleistung der Endverbraucher:innen von mindestens 5%. Anhand folgender Formel ermittelt der zuständige Verteilnetzbetreiber das zulässige Verhältnis:
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Akteure

Verteilnetzbetreiber (VNB)

  • Erteilt innerhalb von 15 Tagen Auskunft über die Netztopologie.

LEG-Dienstleister

  • Rolle kann von den LEG-Betreiber:innen selbst übernommen werden, wird aber in der Regel von einem Dienstleister ausgeführt. Dienstleister können spezialisierte Anbieter, Energieversorgungs­unternehmen oder Verwaltungen sein.

LEG-Betreiber:in

  • Regelt die Konditionen innerhalb der LEG mit den Teilnehmer:innen in einem Vertrag.

LEG-Teilnehmer:in (Stromproduzent:in)

  • Regelt mit der LEG den Preis für die Stromeinspeisung in die LEG sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung.

LEG- Teilnehmer:in (Stromkonsument:in)

  • Regelt mit der LEG den Preis für den Strombezug aus der LEG sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung.

Anwendung­sbeispiele

LEG

Nicht alle Endverbraucher:innen beteiligen sich an LEG

Einzelne Teilnehmer:innen von drei Mehrfamilien­häusern (MFH) und einem Einfamilienhaus (EFH) auf der Netzebene 7 nehmen an einer LEG teil. Dabei produzieren zwei Gebäude mit PV-Anlagen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die Verteilung des lokalen Stroms erfolgt nur an jene Parteien, welche an der LEG teilnehmen. Der Reststrom wird den Teilnehmer:innen in der Grundversorgung durch den lokalen VNB geliefert. Die interne Abrechnung erfolgt durch die Verwaltung eines der MFH.

LEG

Mehrere ZEV schliessen sich zusammen

Mehrere bestehende LEG hinter einer Trafostation schliessen sich zu einer LEG zusammen. Auch hier können einzelne Parteien ausgeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt über den lokalen VNB, welcher sowohl den lokal produzierten Strom als auch den Netzstrom an die Teilnehmer:innen verrechnet. Wie bei einem ZEV werden die Einnahmen aus dem lokalen Strom den Produzent:innen quartalsweise gutgeschrieben.

LEG

LEG mit VNB-Praxismodell

Ein Gebäude mit einem VNB-Praxismodell, ein ZEV und ein EFH mit PV-Anlage schliessen sich mit einem MFH ohne PV-Anlage zu einer LEG zusammen. Die interne Abrechnung erfolgt durch den ZEV-Abrechnungsdienstleister.

LEG

LEG mit Grossproduzent:in

Eine Landwirtin mit einer grossen PV-Anlage schliesst sich mit 5 EFH (ohne PV-Anlage) zu einer LEG zusammen. Ein beauftragter Abrechnungsdienstleister übernimmt sowohl die Abrechnung für den internen PV-Strom als auch für den bezogenen Netzstrom aller Teilnehmer:innen.

LEG

LEG in der Familie

In einem Gemeindegebiet schliessen sich 2 EFH und ein Gewerbegebäude zu einer LEG zusammen. Auf dem Gewerbegebäude und einem EFH wird lokaler Strom für die LEG produziert. Alle Teilnehmer:innen sind eng miteinander verwandt und vereinbaren einen gemeinschaftlichen Tarif ohne zusätzliche Begünstigungen.

Datenübermittlung

Identisch zur vZEV werden bei einer LEG die Smart Meter des VNB dafür genutzt, die Daten für die interne Abrechnung zu messen. Es werden zwei Typen von Messdaten benötigt:

Abrechnungsdaten für die finanzielleAbrechnung (werden vom VNB über ein Webportal zur Verfügung gestellt oderelektronisch an die LEG-Betreiber:innen versendet)

Inder LEG benötigen die LEG-Betreiber:innen für das Erstellen der Stromrechnungenpro Abrechnungsperiode und pro LEG-Teilnehmer:in mindestens die Information,wie viele kWh Solarstrom die entsprechenden Teilnehmer:innen bezogen haben. Inmanchen Fällen werden die LEG-Betreiber:innen zusätzlich die15-Minuten-Lastgangdaten benötigen, um z.B. dynamische Solartarife zuverrechnen.

Die VNB arbeiten an einer gemeinsamen Lösung zur Übermittlung der Abrechnungsdaten an die LEG-Dienstleister.Aufgrund der Vielzahl von Anpassungen und der kurzen Zeit sind die Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen. Updates zu einer gemeinsamen Lösung folgen auf dieser Website.

Abrechnungsvarianten LEG

Variante 1: Der VNB sendet allen LEG-Teilnehmer:innendirekt die Stromrechnungen für den Netzstrombezug und die weiteren Kosten wiez.B. Messtarif und Netzgebühren. Die LEG-Betreiber:innen senden separat allen LEG-Teilnehmer:inneneine Stromrechnung für den Solarstrombezug.

Variante 2: Der VNB sendet die einzelnenStromrechnungen für den Netzstrombezug an die LEG-Betreiber:innen, zusammen mit einer Sammelrechnung. Die LEG-Betreiber:innen bezahlen die Sammelrechnung und stellen den LEG-Teilnehmer:innen dann die gesamten Stromkosten in Rechnung(Solarstrombezug, Netzstrombezug, Netzgebühren etc.).

Echtzeitdaten für die Steuerung und Optimierung des Eigenverbrauchs vor Ort (können optional übereinen Smart Meter Reader (Adapter) via Kundenschnittstelle am Smart Meterausgelesen werden)

Die Echtzeitdaten müssen den Endkund:innen  am Zähler zur Verfügung gestellt werden. DieseSchnittstelle wird Kundenschnittstelle genannt. Da es dazu keine Norm und keinen etablierten Standard gibt, ist für dasAuslesen der Daten ein Smart Meter Reader (Adapter) nötig. Mit Hilfe desAdapters können Energiemanagementsysteme (EMS) die Messdaten aller Smart Meterin der Schweiz auslesen.

  • Die Kundenschnittstelle ist standardmässig deaktiviert. In der LEG müssen dieLEG-Teilnehmer:innen die Aktivierung beim VNB anfordern.
  • Die Aktivierung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
  • Falls dieKundenschnittstelle verschlüsselt ist, sendet der VNB das für die Aktivierung benötigtePasswort über einen sicheren Kanal(z.B. Briefpost) an die LEG-Teilnehmer:innen. 
  • VNB müssen sicherstellen, dass die Schnittstelle auch nach Software-Updates auf dem Zähler noch gemäss den Standards funktioniert.
  • VNB deaktivieren die Kundenschnittstelle, wenn die LEG-Teilnehmer:innen wechseln.

FAQ

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Wie wird der LEG-Stromtarif berechnet?

Für die Tarifgestaltung in einer LEG gibt es keine abschliessenden Vorgaben. Unter den LEG Produzent:innen und den LEG Teilnehmer:innen kann der jeweilige Abnahmetarif individuell definiert werden. Eine Orientierung bietet die Vorgaben über die Tarifgestaltung beim ZEV, gemäss Leitfaden Eigenverbrauch.

Wo finde ich LEG-Stromanbieter und -Abnehmer?

Nachbarschaft/ Persönlich oder über Matching-Plattformen

Wann können LEG gegründet werden?

Die Gründung der LEG wird ab dem 01.01.2026 möglich sein. Bis dahin müssen dieDetails ausgearbeitet werden. (VNB haben nach der Anmeldung 3 Monate Zeit fürdie Umsetzung)

Kann ich auch private Zähler in einer LEG nutzen?

Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter vom VNB eingesetzt werden.

Hilfsmittel

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