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LEG können ab dem 01.01.2026 abgewickelt werden. Ab diesem Zeitpunkt erweitert sich für Stromproduzent:innen der Kreis der möglichen Stromabnehmer:innen auf ein deutlich grösseres Gebiet. Es kann mit einer grossen Gemeinschaft lokal produzierter Strom gehandelt werden. Für die Nutzung des Verteilnetzes zum Stromaustausch werden reduzierte Netznutzungsgebühren fällig.
Einzelne Teilnehmer:innen von drei Mehrfamilienhäusern (MFH) und einem Einfamilienhaus (EFH) auf der Netzebene 7 nehmen an einer LEG teil. Dabei produzieren zwei Gebäude mit PV-Anlagen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die Verteilung des lokalen Stroms erfolgt nur an jene Parteien, welche an der LEG teilnehmen. Der Reststrom wird den Teilnehmer:innen in der Grundversorgung durch den lokalen VNB geliefert. Die interne Abrechnung erfolgt durch die Verwaltung eines der MFH.
Mehrere bestehende LEG hinter einer Trafostation schliessen sich zu einer LEG zusammen. Auch hier können einzelne Parteien ausgeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt über den lokalen VNB, welcher sowohl den lokal produzierten Strom als auch den Netzstrom an die Teilnehmer:innen verrechnet. Wie bei einem ZEV werden die Einnahmen aus dem lokalen Strom den Produzent:innen quartalsweise gutgeschrieben.
Ein Gebäude mit einem VNB-Praxismodell, ein ZEV und ein EFH mit PV-Anlage schliessen sich mit einem MFH ohne PV-Anlage zu einer LEG zusammen. Die interne Abrechnung erfolgt durch den ZEV-Abrechnungsdienstleister.
Eine Landwirtin mit einer grossen PV-Anlage schliesst sich mit 5 EFH (ohne PV-Anlage) zu einer LEG zusammen. Ein beauftragter Abrechnungsdienstleister übernimmt sowohl die Abrechnung für den internen PV-Strom als auch für den bezogenen Netzstrom aller Teilnehmer:innen.
In einem Gemeindegebiet schliessen sich 2 EFH und ein Gewerbegebäude zu einer LEG zusammen. Auf dem Gewerbegebäude und einem EFH wird lokaler Strom für die LEG produziert. Alle Teilnehmer:innen sind eng miteinander verwandt und vereinbaren einen gemeinschaftlichen Tarif ohne zusätzliche Begünstigungen.
Inder LEG benötigen die LEG-Betreiber:innen für das Erstellen der Stromrechnungenpro Abrechnungsperiode und pro LEG-Teilnehmer:in mindestens die Information,wie viele kWh Solarstrom die entsprechenden Teilnehmer:innen bezogen haben. Inmanchen Fällen werden die LEG-Betreiber:innen zusätzlich die15-Minuten-Lastgangdaten benötigen, um z.B. dynamische Solartarife zuverrechnen.
Die VNB arbeiten an einer gemeinsamen Lösung zur Übermittlung der Abrechnungsdaten an die LEG-Dienstleister.Aufgrund der Vielzahl von Anpassungen und der kurzen Zeit sind die Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen. Updates zu einer gemeinsamen Lösung folgen auf dieser Website.
Variante 1: Der VNB sendet allen LEG-Teilnehmer:innendirekt die Stromrechnungen für den Netzstrombezug und die weiteren Kosten wiez.B. Messtarif und Netzgebühren. Die LEG-Betreiber:innen senden separat allen LEG-Teilnehmer:inneneine Stromrechnung für den Solarstrombezug.
Variante 2: Der VNB sendet die einzelnenStromrechnungen für den Netzstrombezug an die LEG-Betreiber:innen, zusammen mit einer Sammelrechnung. Die LEG-Betreiber:innen bezahlen die Sammelrechnung und stellen den LEG-Teilnehmer:innen dann die gesamten Stromkosten in Rechnung(Solarstrombezug, Netzstrombezug, Netzgebühren etc.).
Die Echtzeitdaten müssen den Endkund:innen am Zähler zur Verfügung gestellt werden. DieseSchnittstelle wird Kundenschnittstelle genannt. Da es dazu keine Norm und keinen etablierten Standard gibt, ist für dasAuslesen der Daten ein Smart Meter Reader (Adapter) nötig. Mit Hilfe desAdapters können Energiemanagementsysteme (EMS) die Messdaten aller Smart Meterin der Schweiz auslesen.
Für die Tarifgestaltung in einer LEG gibt es keine abschliessenden Vorgaben. Unter den LEG Produzent:innen und den LEG Teilnehmer:innen kann der jeweilige Abnahmetarif individuell definiert werden. Eine Orientierung bietet die Vorgaben über die Tarifgestaltung beim ZEV, gemäss Leitfaden Eigenverbrauch.
Nachbarschaft/ Persönlich oder über Matching-Plattformen
Die Gründung der LEG wird ab dem 01.01.2026 möglich sein. Bis dahin müssen dieDetails ausgearbeitet werden. (VNB haben nach der Anmeldung 3 Monate Zeit fürdie Umsetzung)
Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter vom VNB eingesetzt werden.