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Der ZEV kann nur mit Gebäuden und Parteien gebildet werden, welche sich hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden. Der Ausschluss einzelner Teilnehmer:innen ist hier aufwändig, da dazu die elektrische Installation angepasst werden muss.
Die Gebäudeeigentümer:innen sind Besitzer:innen einer PV-Anlage und gleichzeitig Produzent:innen. Alle Parteien im Mehrfamilienhaus (MFH) nehmen am ZEV teil. Die Abrechnung erfolgt über einen ZEV-Abrechnungsdienstleister, welcher von den Gebäudeeigentümer:innen beauftragt wurde. Die Mieter:innen haben sich einheitlich für ein Stromprodukt beim VNB entschieden.
Eine Siedlung, bestehend aus 3 Gebäuden, teilt eine gemeinsame Tiefgarage und einen Netzanschlusspunkt. Auf allen Gebäuden ist eine PV-Anlage installiert. Die Gebäudeeigentümer:innen haben gemeinsam die Rolle der Produzent:innen. Der lokale Strom wird allen Mieter:innen zur Verfügung gestellt. Der beauftrage Abrechnungsdienstleister rechnet neben dem lokal produzierten Strom auch den Netzstrom sowie die Wasser- und Heizkosten ab.
Alle Grundeigentümer:innen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) schliessen sich zu einem ZEV zusammen. Sie einigen sich untereinander auf einen tiefen Solarstromtarif und die Verwaltung rechnet diesen über die privat eingebauten Zähler über die Nebenkosten ab. Die Einnahmen fliessen in den Erneuerungsfonds der STWEG.
Für den Einsatz der privaten Smart Meter muss bei einem Bestandesbau üblicherweise die Elektroverteilung umgebaut werden. Die Zähler des VNB werden dabei ausgebaut und durch Smart Meter ersetzt.
Beim Neubau sollte bereits durch den Elektroplaner der Einbau privater Smart Meter vorgenommen werden.
Für die Auslesung, die Wartung und den Service sind die ZEV-Betreiber:innen (oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister) verantwortlich.
Ein höherer ZEV-Tarif als 80% des Standardtarifs ist zulässig, wenn der Grundeigentümer die tatsächlichen Stromkosten berechnet. Dabei müssen die Einspeiseerlöse abgezogen und die Kosten dürfen den Preis des externen Standardstroms nicht überschreiten. Sind die internen Kosten niedriger, darf höchstens die Hälfte der Einsparung zusätzlich verrechnet werden.